Incoming - Versicherungsschutz für ausländische Gäste
Mit dem Incoming-Versicherungsschutz sichern sich ausländische Gäste ab, die nach Deutschland oder in ein anderes Gastland (EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) reisen. Er beinhaltet die Incoming-Kranken-Versicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe, Reisehaftpflicht- und Reiseunfall-Versicherung. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 1 Jahr. Die Incoming-Versicherungen erfüllen die Anforderungen der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 22. Dezember 2003 an ein Schengen-Visum.
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