Unternehmen & Unternehmer - Unsere Leistungen für mehr Liquidität, Sicherheit und Attraktivität



Das primäre Ziel eines Unternehmen ist die Generierung von Mehrwert für Kunden und das Erwirtschaften von Gewinnen. Damit das dauerhaft und nachhaltig funktioniert, bedarf es zum Einen motivierter Mitarbeiter und Führungskräfte. Genauso wichtig ist dabei auch ein vorhandenes und funktionierendes Firmeninventar.
Um innovativ und erfolgreich zu sein und zu bleiben, wird es für Unternehmen durch den Demographiewandel immer wichtiger, seine wichtigsten Mitarbeiteren dauerhaft an sich zu binden, damit Ideenreichtum und Kreativität und Know-How im Unternehmen bleiben.
Wir tun genau das: Wir arbeiten ausschließlich im Auftrag und im Interesse unserer Kunden (als Versicherungsmakler und Honorarberater). Wir machen all das, was Ihnen signifikante Vorteile bringt und wir vermeiden alles, was Ihnen schaden könnte. So können Sie sicher sein, dass alles in Ihrem Interesse konzipiert, umgesetzt und gelöst wird.

betriebliche Altersversorgung (bAV)
Die betriebliche Altersversorgung stellt immer mehr, sofern richtig aufgesetzt, einen extrem wichtigen Baustein für das Unternehmen, die Untenehmenr und die Mitarbeiter dar. Zur Motiviation der Mitarbeiter und zur Bindung der Mitarbeiter. Auch in Bezug auf die immer schlechter werdende gesetzliche Rente spielt die betriebliche Altersversorgung eine immer bedeutendere Rolle. In bestimmten Durchführungswegen stellt der Staat hier die höchsten Förderungsmöglichkeiten für die Altersversorgung zur Verfügung. Darüber hinaus kann die betriebliche Altersversorgung auch so konzipiert werden, dass das Vermögen nicht zu Versicherungen abwandert, sondern im eigenen Unternehmen verbleibt und damit dem Betrieb mehr finanzielle Kraft und Liquidität verschafft, was sich in Punkto Abhängigkeit von Banken und bei Verhandlungen mit Banken durch die erhöhte Liquiditätsquote sehr positiv auswirkt. Natürlich sind diese Gelder bei einer Liquidierung des Unternehmens geschützt, wenn das Versorgungswerk richtig aufgebaut ist.
Folgende Formen und Varianten gehören zur betrieblichen Altersversorgung
Entgeltumwandlung nach §3/63 und §40b (auch als Direktversicherung und Pensionskasse bekannt)
bei dieser Form wandelt der Arbeitnehmer einen Teil seines Entgelts (Lohn/Gehalt) in eine Altersversorgung um. Die Beiträge sind frei von Steuerabzügen und Beiträgen zur Sozialversicherung. Im Gegensatz zum privaten Sparen wird hier der Sparaufwand quasi verdoppelt durch die Integration der gesparten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Bei den meisten Mitarbeiteren werden so aus 100 EUR Nettosparen 200 bis 220 EUR Bruttosparen, die Monat für Monat für den sorgenfreien Ruhestand aufgebaut werden.
Arbeitgeber finanzierte Betriebsrente
Anstatt einer Gehaltserhöhung kann auch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden, dass z.B. die Gehaltserhöhung 1:1 in eine Betriebsrente gezahlt wird. Dadurch brauchen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dafür keine Steuern und Sozialversicherungsabgaben zu zahlen, was freudige Gesichter auf beiden Seiten bewirkt.
Versorgung von Geschäftsführern
Die Versorgung von Geschäftsführern bedarf extrem sorgfältiger Aufbereitung und permananter Prüfung, damit es zu keinen negativen steuerlichen Auswirkungen für die beteiligten Geschäftsführer kommt. Zur Verfügung stehen hier die Versorgungswege Direktzusage (Pensionszusage) und Unterstützungskasse.
Die meisten existierenden Direktzusagen im Markt sind fehlerhaft und bedürfen einer dringenden Heilung, da sonst der Fiskus sich freuen würde. Eine Direktzusage (Pensionszusage) wirkt bei vielen Unternehmen aus sehr negativ in der Bilanz und erschwert die Verhandlungen mit Banken bzw. beim Unternehmensverkauf. Hier gibt es Möglichkeiten, das so umzugestallten damit diese Nachteile in Vorteile gewandelt werden.
Auslagerung von Pensionsverpflichtungen
Alte Pensionszusagen und Pensionsverpflichtungen können schwer und negativ auf die Geschäftsbilanz wirken und einen Verkauf des Unternehmens unmöglich machen. Hier gibt es Mittel und Wege, ein Unternehmen davon zu befreien. Die Nutzung eines Pensionsfonds ist eine Möglichkeit.
Unternehmenskapital und gesonderte Anlagen statt Versicherungen
Wenn Geld in Versicherungen wandert, dann ist das wertvolle Kapital erstmal weg und damit unerreichbar für alle Beteiligten bis zum Beginn des Ruhestands. Oftmals sind die Renditen eines gesunden Unternehmens deutlich höher als die Verzinsung bei einer Versicherung. Warum also das Kapital schlechter verzinst innerhalb einer Versicherung arbeiten lassen, wenn das Kapital besser und lukrativer innerhalb des eigenen Unternehmens arbeiten und sich vermehren kann. Wichtig dafür sind disziplinierte und verantwortungsbewußte Geschäftsführer und Bilanzbuchhalter. Es ist auch möglich, das Kapital im Unternehmen zu belassen und dafür gesonderte Anlagen auszuwählen die breit gestreut interessantere Renditen als Versicherungen erwirtschaften. Und das Kapital bleibt damit flexibler im Zugriff und in der Verwaltung.

Absicherung der Haftpflicht und Schäden des Firmeninventars
(Risk-Management I)
Der Erfolg und der Gewinn des Unternehmens hängen nicht nur von leistungsfähigen und motivierten Mitarbeitern ab, sondern auch von den Substanzwerten wie Firmengebäude, Fahrzeuge, Einrichtungsgegenstände, Produktrechten, Produkthaftungen und der Haftung an sich von Mitarbeitern und Geschäftsführern.
In der sich immer schneller drehenden Wirtschaftsfeld ist kein Mensch frei von Fehlern und es können auch andere Ursachen wie Sturm, Feuer, Hagel oder auch kriminellen Interessen einem Unternehmen massiven Schaden zufügen.
Die Schäden können, wenn nicht richtig oder unsauber abgesichert, ein Unternehmen zum Wackeln oder gar zum Fall bringen. Deshalb ist es extrem wichtig, diesen wichtigen existenziellen Schutz in die Hände eines unabhängigen Profis zu geben, der den Versicherungsmarkt nicht nur kennt, sondern auch ausschließlich die Interessen des Kunden vertritt und hier für bestmöglichen und den preisgünstigsten Schutz sorgt. Somit kommen nur Versicherungsmakler und Honorarbetrater in Frage. Versicherungsvertreter und Bankberater stehen niemals auf Ihrer Seite als Unternehmern und sind daher per se für diese Aufgaben eine Falschbesetzung, wenn Ihnen Ihre Interessen wirklich wichtig sind. Oder übernehmen diese Verkäufer die Haftung für Fehler? Nein, dafür gibt es Rechtsabteilungen von Banken und Versicherungen mit denen Sie sich im Fall der Fälle rumschlagen dürfen, wenn diese Verkäufer etwas anderes erzählt haben als es dann im Kleingedruckten steht. Wollen Sie das?
Die Absicherung des Unternehmens unterteilt sich in folgende Bereichte:
Betriebshaftpflichtversicherung
Unternehmen und Ihre Mitarbeiter sind zum Schadenersatz verpflichtet, wenn bei betrieblichen und beruflichen Tätigkeiten Personen zu Schaden kommen, Sachen zerstört oder beschädigt werden oder Vermögen gemindert wird.
D & O Versicherung
Besondere Haftpflichtversicherung für Directors und Officials. Also alle Verantwortlichen innerhalb eines Unternehmens. Diese schützt zum Beispiel bei ungewollten Verstößen gegen das Gesetz zur allgemeinen Gleichbehandlung.
Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die Berufe, welche mit ihrer berufliche Tätigkeit Einfluss auf das Vermögen Dritter nehmen. Dies betrifft vor allem den Dienstleistungsbereich und den darin enthaltenen Aufgaben wie Begutachtung, Verwaltung und Beratung. Darüber hinaus kommen Berufszweige dazu, die neben der Prüfung und Beurkundung auch Aufgaben der Aufsichtsführung und Vollstreckung innehaben. Damit verbundenen sind erhebliche Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden, Mandanten und zur Betreuung von unterstellten Personen. Bei der Verletzung einer dieser Pflichten, sind diese nach den gesetzlichen Vorgaben zum Ersatz des darauf resultierenden Schadens verpflichtet. Eine solche Pflichtverletzung muss nicht grob fahrlässig sein, einfaches Übersehen einer Frist, oder ein kleiner Fehler in einem Gutachten können bereits zur Entschädigung führen. Der finanzielle Nachteil, der dem Geschädigten entsteht, nennt man Vermögensschaden.
Rechtschutzversicherung
Eine Rechtschutzversicherung schützt vor den Rechtskosten (Rechtsanwalt, Gericht, etc.) wenn es zu einem Rechtsstreit wegen zum Beispiel Verdienstausfall, Probleme mit dem Finanzamt, Prozesse vor Arbeitsgerichten oder Sozialgerichten oder einen Streit mit Mieter / Vermieter handelt.
Ausfallversicherung
Mit der Ausfallversicherung sind die laufenden Kosten nach einem Sachschaden abgesichert. Es werden dann sämtliche anfallenden Kosten erstattet, bis der Betrieb wieder selbst arbeiten und ablaufen kann.
Maschinenversicherung
Bei der Maschinenversicherung sind im Normalfall alle Sachschäden, die aufgrund eines Bedienungsfehlers, einer Ungeschicklichkeit oder einer Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters verursacht werden, abgesichert. Es kann sich auch um einen Fehler bei der Sicherheitseinrichtung, einen Konstruktionsfehler oder sonstige Gefahren handeln, die hohe Sachschäden verursachen können. Voraussetzung ist, dass es sich um ein unvorhersehbares Ereignis handelt. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind mutwillige Zerstörungen. Versicherbar sind alle stationären Anlagen wie Werkzeugmaschinen, Strömungsmaschinen, Druckmaschinen, Holzverarbeitungsmaschinen, sowie alle technischen Anlagen.
Elektronikversicherung
Die Elektronikversicherung bietet Schutz für alle elektronischen Anlagen und Geräte, die sich mit der Kommunikations-, Informations- oder Medizintechnik oder sonstiger elektrotechnischer Gerätschaften befassen. Schäden passieren zum Beispiel durch menschliches Versagen, durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Überschwemmungen, Überspannungen, sowie Montage- oder Materialfehler. Wenn etwas passiert, dann werden die Kosten für eine Wiederbeschaffung oder einer Wiederinstandsetzung erstattet. Möglich ist auch eine Erstattung in Höhe der Zeitwerts. Das hängt jedoch stark vom Einzelfall ab.
Gebäudeversicherung
Die gewerbliche Immobilie ist oft das Aushängeschild eines jeden Unternehmers und Anlaufstelle für Kunden. Mit der Betriebsgebäudeversicherung werden diese Werte inklusive Aufzüge, Bodenbelägen, Klimaanlagen, Wandverkleidungen, sowie das Sortiment zur Instandhaltung wie Brennstoffvorräte und Bewässerungsanlagen gegen Schäden abgesichert.
Inhaltsversicherung
Die Inhaltsversicherung schützt das Inventar bei Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen. Es handelt sich um einen Versicherungsschutz der Betriebseinrichtung, sowie der Waren und Vorräte für die eine Gefahr ausgehen könnte. Als Gefahren zählen zum Beispiel Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Elementarschäden, sowie Einbruchdiebstahl und Raub.
Transportversicherung
Die heutigen Anforderungen für den Transport werden immer anspruchsvoller. Von Kundenseite oder vom Verkehrsrecht. Jeder Transport ist vielen Unwägbarkeiten (Wetter, Verkehr, Diebstahl, etc.) ausgesetzt, egal ob auf dem direkten Transportweg oder bei einer Zwischenlagerung. Mit der richtigen Transportversicherung sind die Güter während des gesamten Transportweges abgesichert, gleich ob im Güterkraftverkehr, dem Bahnverkehr, der Schiff- oder Luftfahrt versichert und werden im Schadenfall ersetzt. Auch wenn über einen Dienstleister die Logistik abgewickelt wird. Auch für Elementarschäden, wie Sturm, Hagel und Unwetter.

Absicherung der wichtigsten Mitarbeiter (Risk-Management II)
Wenn ein Entscheidungsträger, Geschäftsführer oder Ideenträger längerfristig ausfällt wegen eines schweren Unfalls, einer schweren Krankheit oder wegen Todesfall, dann braucht ein Unternehmen Liquidität.
Zeitarbeitsfirmen mit Ersatz beauftragt, Headhunter werden beauftragt, Anzeigen geschaltet, Auswahlverfahren laufen und womöglich darf parallel noch das Gehalt des bisherien Mitarbeiters gezahlt werden.
Dieses finanzielle Risiko lässt sich absichern, damit im Fall der Fälle kein Liquiditätsengpaß entsteht. Die Beiträge für diese Versicherungen sind Betriebsausgaben und senken somit Ihr Steueraufkommen.
Dazu gehören die folgenden Bausteine:
Unfallversicherung (Gruppenunfallversicherung)
Die gesetzliche Deckung einer Unfallversicherung reicht schon lange nicht mehr aus, im Falle eines Unfalls oder im Falle einer Arbeitsunfähigkeit vernünftig weiter leben zu können. Der Arbeitgeber kann mit einer Gruppenunfallversicherung viel dazu beitragen, damit seine Arbeitnehmer durch attraktive Sonderleistungen zusätzlich abgesichrt sind. Damit haben Sie ein weiteres interessantes Instrument zur Mitarbeiterbindung an der Hand.
Schwere Krankheiten Versicherung (Dread Disease)
Die Schwere Krankheiten Police dient der Absicherung der finanziellen Folgen bei Ausfällen von Führungskräften und wichtigen Mitarbeitern in Schlüsselpositionen durch schwere Erkrankungen (z. B. Herzinfarkt, Krebs, Schlaganfall), Ereignisse oder des Todes. Nach der Diagnose einer versicherten Erkrankung steht dem Unternehmen der versicherte Betrag als Einmalzahlung nach ca. 4 Wochen zur freien Verfügung. Mit dem Geld können zum Beispiel Übergangslösungen, Bewerbungsverfahren und Headhunter finanziert werden. Oder dem Mitarbeiter oder den Angehörigen wird eine steuerpflichte Sonderleistung gezahlt. Beiträge können in vielen Fällen als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Risiko-Lebensversicherung
Die Risiko-Lebensversicherung dient der Absicherung der finanziellen Folgen bei einem plötzlichen dauerhaften Ausfall von Führungskräften und wichtigen Mitarbeitern in Schlüsselpositionen durch Tod. Der versicherte Betrag als steht dann als Einmalzahlung zur freien Verfügung. Mit dem Geld können zum Beispiel Übergangslösungen, Bewerbungsverfahren und Headhunter finanziert werden. Oder dem Mitarbeiter oder den Angehörigen wird eine steuerpflichte Sonderleistung gezahlt. Beiträge können in vielen Fällen als Betriebsausgaben abgesetzt werden.


